Bei der Immobilia Management GmbH ist Ihre Immobilie in den besten Händen. Unsere Mitarbeiter haben langjährige Erfahrung mit der Verwaltung von Wohn- sowie Gewerbeimmobilien. Momentan übernehmen die kaufmännische sowie technische Verwaltung für insgesamt fast 200 Wohn- bzw. Gewerbeeinheiten in Hamburg, Kiel und Umgebung. Sind Sie auch auf der Suche nach einer professionellen und allumfassenden Immobilienverwaltung? Dann sind Sie bei uns richtig! Schicken Sie uns gleich eine Nachricht über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an, um ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch zu vereinbaren. 

Kaufmännische Verwaltung:

  • Vertretung des Auftraggebers im Zusammenhang mit dem Objekt gegenüber allen Behörden
  • Überprüfung aller Betriebs- und Bewirtschaftungskosten und deren Überwachung
  • Überwachung des Versicherungsschutzes für das Objekt, Regulierung eventueller Schadensfälle
  • Verwaltung von Hausakten, Belegen und sonstigen Unterlagen des Verwaltungsobjekts
  • Mietersuche, Prüfung der Bonität der Mieter und Neuvermietung, Mietvertragserstellung, Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
  • Abnahme und Übergabe der Mietwohnungen bei Mieterwechsel nebst Protokollerstellung über den Wohnungszustand sowie Zwischenablesungen bei Mieterwechsel
  • Überprüfung des Mietpreisniveaus und vereinbarter Mietgleitklauseln sowie das Durchführen von Mieterhöhungen unter Berücksichtigung des Mietspiegels bzw. der ortsüblichen Vergleichsmiete.
  • Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen und Erstellung der Betriebskostenabrechnung und Einziehung von Nachforderungen

Technische Verwaltung:

  • Überwachung und Sicherstellung des laufenden Betriebs der Heizungs-, Sanitär- und sonstigen Anlagen des Verwaltungsobjekts nebst Abschluss und Kündigung der dafür erforderlichen Lieferverträge mit Versorgern sowie Wartungsverträgen mit Handwerkern bzw. Handwerksfirmen
  • Veranlassung notwendiger Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen in Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie deren Überwachung und Abnahme
  • Regelmäßige Begehungen zur Feststellung etwaiger Mängel des Verwaltungsobjekts
  • Information des Auftraggebers über alle Mängel und wichtigen Vorkommnisse hinsichtlich des Verwaltungsobjekts